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Praxis Für Zahnheilkunde
Johanna Bisping
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ZAHNERSATZ IST LEBENSQUALITÄT

Lösungen für ein strahlendes Lächeln

Wer ästhetisch ansprechenden Zahnersatz wünscht, muss unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. Doch dank Zahnzusatzversicherungen und individuellen Teilzahlungs-Konzepten muss heute niemand mehr auf ein schönes und gesundes Lächeln verzichten.
Beim Thema Zahnersatz kann einem schnell das Lachen vergehen, aber für nahezu jeden Befund bieten sich verschiedene Behandlungsmöglichkeiten an: Deshalb klären wir mit unseren Patienten, welche Art von Versorgung überhaupt in Frage kommt und in welchem finanziellen Rahmen sich die Therapie bewegt.
Schöne Zähne in Raten
Der beste Schutz vor Zahnersatz ist immer noch eine optimale Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt. Aber wenn doch eine Krone oder ein Implantat fällig wird, erleichtern immer mehr Zahnärzte ihren Patienten die Entscheidung für hochwertige Versorgungen: Denn was bei Möbeln, Fernsehern und Autos selbstverständlich ist, kommt mit der Zahnersatzfinanzierung auch in Zahnarztpraxen zur Anwendung – Ratenzahlung. Die bequemen Teilzahlungen ermöglichen ein strahlendes Lächeln auch für kleine Budgets.
Wer privat mit einer Zusatzversicherung vorgesorgt hat, sieht anstehendem Zahnersatz meist gelassen entgegen. Aber: Keine Versicherung deckt alle Kosten ab – es bleibt immer ein Eigenanteil. Deshalb sollte man sich im Vorfeld sehr gut informieren, insbesondere, worauf sich der prozentuale Zuschuss des Versicherers bezieht: auf den gesamten Rechnungsbetrag oder nur auf den Kassen-Festzuschuss.
Gesunde und schöne Zähne sind die Grundlage für das eigene Wohlbefinden und eine hohe Lebensqualität bis ins Alter. Der notwendige Besuch beim Zahnarzt sollte deshalb auf keinen Fall der Sorge vor den Kosten zum Opfer fallen. Denn Zahnersatz ist finanzierbar – Gesundheit aber ein unbezahlbares Gut.
Tipp
Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz kann die Steuerlast mindern: Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold oder Keramik, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden.